„Herzlich Willkommen in Ihren Babyflitterwochen ich stehe ihnen zur Seite“
Ab dem Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus bis ihr Kind acht Wochen alt ist, haben sie Anspruch auf Hebammenbetreuung. Dabei komme ich bis zum 10. Lebenstag nahezu täglich und darüber hinaus besteht noch einmal ein Anspruch auf bis zu 16 Besuche. Dies kann zuhause passieren oder falls sie keine Hebamme gefunden haben, stehe ich ihnen auch bei mir in der Praxis in meiner Hebammensprechstunde zur Seite. Vereinbaren Sie in diesem Fall einfach über mein Kontaktformular einen Termin für eine ambulante Wochenbettbetreuung.
Sind die 12 Wochen vorüber, biete ich ihnen 8 Besuche zu Hause oder in meiner Praxis an. Sie haben die gesamte Stillzeit über einen Anspruch auf weitere Besuche bei Stillproblemen und Ernährungsfragen. Gerne Stelle ich ihnen für ihren Arbeitgeber eine Stillbescheinigung aus.
- Kontrolle des Allgemeinzustands der Mutter
- Kontrolle der Damm oder Sectio Naht evt.Fadendkürzung oder ziehen
- Gewichtskontrolle und Längen-, Kopfumpfangmessung des Neugeborenen
- Hilfe, Anleitung und Beratung beim Stillen
- Ernährungsberatung der Mutter in der Stillzeit
- Beobachtung des allgemeinen Zustandes des Neugeborenen
- Nabelpflege und Korrektur eines Nabelbruchs
- Allgemeine Pflegeanleitung, Umgang mit dem Baby
- Kontrolle der Rückbildung der Gebärmutter
- Leichte erste Rückbildungsgymnastik
- Besprechen und Hilfe von auftretenden Problemen
- Hilfe bei behördlichen Fragen
diese dienen zur Messung der arteriellen Sauerstoffsättigung (SpO²) und des Puls. Die Untersuchung erfolgt am Fuß mittels eines Pulsoxymeters, welche speziell für die Messung am Finger oder Fuß entwickelt wurden
Die Kontrolle erfolgt mit einem Blutzuckermessgerät an der Ferse.
Bei der Blutzuckermessung ist eine gute Analysemethode entscheidend, da bei Babys die Blutzuckerwerten niedriger sind, muss das Gerät sehr präzise Messergebnisse festlegen.
In behördlichen Fragen unterstütze ich sie gerne und umfassend.
Am Ende des Wochenbetts sprechen wir über die individuellen und zu ihnen passenden Verhütungsmöglichkeiten.
Sollten sie noch keinen Kinderarzt oder Orthopäden haben helfe ich ihnen gerne bei der Suche. Ich arbeite mit ihrem Kinderärzt oder Orthöpäden zusammen. Alle Befunde werden im U-Heft des Kindes vermerkt.
Gut zu wissen!
Die Kosten für die Nachsorge trägt die gesetzliche Krankenkasse. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die sie dann bei der Krankenkasse einreichen können.
Ich betreue Sie zuhause in den Gebieten
von Reutershagen bis Gehlsdorf, Südstadt, Stadtmitte und rund um Rostock von Roggentin, Kavelstorf, Groß Potrems bis einschließlich Sanitz.