DAS MUSS MAN WISSEN!​

Was gehört in die Kliniktasche?

Der große Moment der Entbindung naht, und jeder werdenden Mutter ist klar, dass die Tasche für die Klinik bereitstehen sollte. Kurz vor der Geburt werden sie wahrscheinlich keine Zeit haben, das Nötigste für den großen Augenblick zusammenzutragen. Umso besser ist es, wenn ungefähr vier Wochen vor dem Entbindungstermin das Wichtigste weitestgehend fertig gepackt ist – denn Babys halten sich sehr zum Leidwesen ihrer Eltern nicht immer an den vorgegebenen Entbindungstermin. Damit sie sich auf SICH und das Baby konzentrieren können, sollten sie im Vorfeld folgende Dinge in Ihre Kliniktasche packen:

Rechtliches

Sind Sie als Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht Ihnen seit dem 19. Mai 2013 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelung die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn Sie erklären, dass Sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (sogenannte Sorgeerklärungen), wenn Sie einander heiraten oder soweit Ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Eine solche Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie bei jedem Jugendamt der Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes oder gegen Gebühr bei einem Notar / einer Notarin veranlassen.

Sorgeerklärungen vermag im Streitfall nur das Familiengericht aufzuheben. Daher ist es ratsam, sich über die Rechte und Pflichten beraten zu lassen, die sich aus der Sorgeerklärung ergeben.

HINWEIS: Soweit noch nicht geschehen, können Sie auch die Vaterschaftsanerkennung zusammen mit der gemeinsamen Sorge vor dem Jugendamt erklären.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stellen

Adresse
Sachgebiet Beistandschaften / Beurkundungen
St.-Georg-Str. 109
18055 Rostock, Hansestadt

Telefon: +49 381 381-5131
Fax: +49 381 381-2626
E-Mail: E-Mail senden

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr